Abmahnung gegen rechtswidrige Klauseln
Nachdem immer wieder viele Mobilfunkprovider ihre AGB’s so geändert haben, dass sie daraus persönliche Vorteile gezogen haben, die den Kunden gegenüber rechtswirdrig waren, ohne dass dieser es wusste, wurden jetzt zahlreiche Mobilfunkanbieter vom Verbraucherschutz abgemahnt. Dieser hatte diese aufgefordert, ihre AGB’s zu ändern. so ComputerBild in ihrer momentanen neusten Ausgabe 21/2009
Abgemahnt wurden unter anderem die sehr bekannten Anbieter Congstar, E-Plus, T-Mobile und Vodafone, welche Millionen von Kunden haben.
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T-Mobile, Vodafone und Congstar dürfen zum Beispiel Kosten, die dritte Leute verursacht haben (beispielsweise indem ein Kunde sein Handy verloren hat und ein Dritter damit telefonierte) nicht mehr berechnen. Durch diese Schummelklausel mussten früher viele Kunden umsonst Geld bezahlen.

Vodafone wurde abgemahnt, die Klausel aufzuheben, dass der Kunde einen Pauschaltarif in einem “standardmäßigem Umfang” nutzen darf. Hat ein Kunde z.B. beim Surfen eine gewisse Rate überschritten, wurde die Geschwindigkeit auf zweifache ISDN-Geschwindigkeit gedrosselt und man konnte sich nur noch sehr langsam durchs Netz bewegen
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Allen Anbietern wurde es sogar verboten, dass sie auch wegen eines noch so geringem Zahlungsrückstand dem Kunden nicht den Anschluss sperren dürfen. Bei dieser rechtswidrigen Aktion hat sogar T-Online und E-Plus mitgemischt.
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Die genannten Mobilfunkbetreiber haben sich dazu bekannt und werden jetzt laut Verbraucherschutzzentrale die genannten AGB-Klauseln ändern bzw. streichen.
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Hier bloggt regelmäßig Daniel (alias Knoxer123) über alles denkbares. Hauptsächlich spiegeln sich die Themen aus meinem Alltag wieder, die meinen Lesern nützlich sein können.



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